Hotel Rosenthaler Hof

Informationen für Ihren Aufenthalt im Auftrag des BVA

Bundesverwaltungsamt (BVA) – Auftraggeber Ihres Aufenthaltes

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist die Behörde, in deren Auftrag Ihr Aufenthalt organisiert wird. Die Unterbringung im Hotel sowie die Quarantänemaßnahmen folgen den Vorgaben und Richtlinien des BVA und der zuständigen Gesundheitsbehörden.

Unser Hotel stellt die Infrastruktur und Betreuung bereit, entscheidet aber nicht über Dauer, Art oder rechtliche Rahmenbedingungen Ihres Aufenthaltes. Diese werden durch das BVA und weitere Behörden festgelegt.

Bitte wenden Sie sich mit rechtlichen Fragen oder Detailfragen zum Verfahren an die zuständigen Stellen des BVA oder des GDL Friedland. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Aushänge oder direkt beim Betreuungspersonal.